Nutzungsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Veranstalter

      Veranstalter der Spendenplattform „Zusammen“ sowie der Spendenaktionen auf dieser Plattform ist die Volksbank Rhein-Ruhr, Am Innenhafen 8-10, 47059 Duisburg.
    2. Volksbank Rhein-Ruhr und nachhaltiges ehrenamtliches Engagement

      Wir fördern auf lokaler Ebene zukunftsfähige Projekte. Dabei übernehmen wir Verantwortung zum Beispiel in der Kinder- und Jugendarbeit, für Bildung, Ausbildung und soziale Belange. Regionalen Initiativen bieten wir Raum und Plattformen für Vernetzung und Finanzierung. Damit unterstützen wir die Beiträge dieser Initiativen zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens und den UN-Nachhaltigkeitszielen.
    3. Ziel der Spendenplattform

      Ziel der Spendenplattform ist es, Vereine und Institutionen mit ihren vielfältigen Projekten in der Region zu fördern und dabei zu unterstützen, die Region nachhaltig zu gestalten.
    4. Spendensumme

      Die Volksbank Rhein-Ruhr stellt einen Gesamtbetrag in Höhe von 132.000 Euro zur Verfügung. Gemeinnützige Vereine und Organisationen können sich auf der Plattform registrieren, um am Voting teilzunehmen. Die Spendensumme pro Organisation richtet sich nach der Entscheidung der Volksbank Rhein-Ruhr in Zusammenarbeit mit den Mitgestaltern.
    5. Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

      Die Grundvoraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist die Förderfähigkeit des Antragstellers gem. § 10 b des Einkommensteuergesetzes und § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes. Die Zuwendung ist ausschließlich an eingetragene Vereine, Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen möglich, die als gemeinnützig anerkannt sind und einen entsprechenden Nachweis führen können.


  2. Teilnahmebedingungen

    1. Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen

      Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
    2. Förderkriterien

      Die Volksbank Rhein-Ruhr fördert keine Projekte mit rein missionarischer Ausrichtung sowie die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Volksbank Rhein-Ruhr schaden. Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Die Spende ist im Geschäftsgebiet der Volksbank Rhein-Ruhr (Postleitzahlgebiet 40885, 45468, 45470, 45473, 45476, 45478, 45479, 45481, 46045, 46047, 46049, 46117, 46119, 46145, 46147, 46149, 47051, 47053, 47055, 47058, 47059, 47137, 47138, 47139, 47166, 47167, 47169, 47178, 47179, 47226, 47228, 47229, 47249, 47259) einzusetzen.
    3. Bewerbung und Vergabe der Spenden

      1. Kosten

        Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
      2. Bewerbung

        Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite https://zusammen.volksbank-rhein-ruhr.de. Dort muss die gemeinnützige Organisation sowie die geplante Verwendung der Spende beschrieben werden. Jede Organisation darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.

        Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Daten zur Organisation können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

        Die Bewerbungsunterlagen werden durch u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit durch die Volksbank Rhein-Ruhr geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung liegt im Ermessen der Volksbank Rhein-Ruhr. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Förderaktion sowie einer Förderung besteht nicht.

        Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann das Vereins-/Organisations-Logo (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden. Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden.

        Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden.
      3. Nutzung

        Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Volksbank Rhein-Ruhr übertragen. Außerdem wird der Volksbank Rhein-Ruhr das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers im Rahmen dieser und zukünftiger Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografieren im Rahmen einer Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die Volksbank Rhein-Ruhr.
      4. Zeitraum

        Der aktuelle Zeitraum für die Bewerbungen der Vereine wird auf der Plattform kommuniziert. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen zum Stichtag erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen der Vereine werden vor der Freischaltung durch die Volksbank Rhein-Ruhr geprüft und anschließend für die Plattform freigeschaltet.
      5. Vergabe der Spendencoins

        Spendencoins sind erhältlich für Mitgestalter*innen der Volksbank Rhein-Ruhr. Die Coins sind digitale Codes mit einem bestimmten Wert. Mitgestalter*innen sind Mitglieder der Genossenschaft. Die Mitgestalter*innen der Volksbank Rhein-Ruhr dürfen durch die Einlösung der Spendencoins mitentscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden. Die Volksbank Rhein-Ruhr behält sich darüber hinaus vor, die Spendencodes auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben. Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendencodes kann nicht geltend gemacht werden.
    4. Spendencoin-Einlösung im Internet

      Mitgestalter*innen können die von der Volksbank Rhein-Ruhr ausgegebenen Spendencoins auf der Spendenplattform einlösen und nach Belieben jeweils für ein Projekt einsetzen. Dafür muss der Spendencoin in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der Plattform eingegeben werden.

      Die Volksbank Rhein-Ruhr behält sich vor, das Budget während des Aktionszeitraumes ggf. zu erhöhen.
    5. Kommentierung

      Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
    6. Benachrichtigung und Spendenauszahlung

      Die teilnehmenden Vereine der Spendenaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Spendenauszahlung erfolgt auf das vom Verein bei der Bewerbung angegebene Konto, spätestens nach Ende der Aktion.


  3. Aussetzung der Aktion

    Die Volksbank Rhein-Ruhr behält sich das Recht vor, die gesamte Förderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.


  4. Haftungsbeschränkungen

    Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Volksbank Rhein-Ruhr und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Volksbank Rhein-Ruhr im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen allein dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

    Jeder Bewerber stellt die Volksbank Rhein-Ruhr – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten. Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Volksbank Rhein-Ruhr insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

    Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden. Die Volksbank Rhein-Ruhr kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.


  5. Datenschutz

    Die Volksbank Rhein-Ruhr und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzbestimmungen der Volksbank Rhein-Ruhr unter www.vbrr.de/datenschutz verwiesen. Durch die Registrierung auf der Spendenplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Volksbank Rhein-Ruhr die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf.


  6. Sonstiges

    Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.


  7. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.